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Ein Foto des Flusses Hamme, der durch Ritterhude fließt und Teil der Wasserversorgung der Stadt ist. Rechts und links vom Fluss wachsen sattgrüne Bäume und Sträucher.

Abwasserbeseitigung Ritterhude

Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)

Die Gemeinde Ritterhude hat die Verantwortung für die Abwasserbeseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser einer rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Anstalt öffentlichen Rechts, der Abwasserbeseitigung Ritterhude, AöR übertragen.

Im Auftrag der AöR nimmt die Hansewasser Ver- und Entsorgungs GmbH (HVE) alle Aufgaben rund um die Abwasserbeseitigung in Ritterhude wahr. Die HVE kümmert sich um das Ritterhuder Kanalnetz und übernimmt das Abwasser zur Reinigung in der Großkläranlage Bremen-Seehausen.

Die Schmutzwassergebühr wird im Auftrag der HVE von den Osterholzer Stadtwerken GmbH & Co. KG für die AöR eingezogen. Die Niederschlagswassergebühr wird direkt von der AöR eingezogen.

Kontakt

Die zentrale Anlaufstelle für Kundenkontakte ist die Kundenbetreuung der HVE

Fon 0421 988 1111
Fax 0421 988 1911 
E-Mail kontakt@hansewasser.de

Jetzt neu: Starkregenvorsorge in Ritterhude

Mit einer neuen Starkregenbroschüre und einem individuellen Beratungsangebot bietet die Abwasserbeseitigung Ritterhude AöR Bürgerinnen und Bürgern ein neues Informationsangebot für einen wirksamen Schutz von Haus und Grundstück vor den Folgen von Starkregenereignissen. Die 40-seitige Broschüre gibt praxisnahe Informationen zum Schutz von Grundstück und Gebäude vor Starkregen. Außerdem gibt es ein Beratungsangebot für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Kooperation mit hanseWasser.

Die Starkregenbroschüre können Sie hier aufrufen.

Beratungstermine können online über das hanseWasser-Serviceportal unter service.hansewasser.de sowie per Mail über kontakt@hansewasser.de oder telefonisch unter 0421 988 111 angefragt werden.

Ansprechpartner

Direkt Kontakt aufnehmen
Hansewasser Ver- und Entsorgungs GmbH

Kundenbetreuung
Birkenfelsstraße 5
28217 Bremen

Fon 0421 988 1111
Fax 0421 988 1911 
kontakt@hansewasser.de 

Öffnungszeiten
Mo.–Do. 8.00–12.00 Uhr
sowie 13.00–16.00 Uhr
Fr. 8.00–12.00 Uhr

Beantragung Kanaltiefenscheine

Gemeinde Ritterhude
Riesstr. 40
27721 Ritterhude

Herr Hopp
Fon 04292 889-161
m.hopp@ritterhude.de

Öffnungszeiten
Mo. und Fr. 8.00–12.00 Uhr
Di. 8.00–12.00 und 14.00–16.00
Do. 8.00–12.00 und 14.00–18.00

Fragen zur Schmutzwasser­gebührenabrechnung

Osterholzer Stadtwerke
Kundenzentrum Ritterhude
Riesstr. 57
27721 Ritterhude

Fon 04292 8165-55
service-ritterhude@osterholzer-stadtwerke.de

Öffnungszeiten
Mo.–Do. 8.00–17.00 Uhr
Fr. 8.00–13.00 Uhr
(telefonisch bis 17.00 Uhr)

Formulare finden Sie unter www.ritterhude.de

Abwasserentsorgung Ritterhude

Druckleitung Ritterhude/Bremen

Länge: 5.800 m
Durchmesser: (innen) 312,8 mm / (außen) 355,0 mm
Wandstärke: 21,1 mm
Material: Polyethylen
Inbetriebnahme: 08/2009

Pumpwerk Ritterhude

3 Pumpen
Förderleistung je 85 l/sec
Speicherbecken 1.000 m³

Kläranlage Seehausen
Weser
Pumpwerk Oslebshausen
Autobahn A27
Maschinenfleet
↔ Ritterhuder Heerstraße
Wümme
Hamme
Kläranlage und Pumpwerk Ritterhude

Informationen

Entstehung der Abwasserentsorgung Ritterhude

Anfang 2006 wurden die Weichen für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ritterhude neu gestellt. Statt die eigene Kläranlage an der Hamme mit hohem Aufwand auszubauen, wurde das Kanalnetz von Ritterhude an die Großkläranlage in Bremen-Seehausen angeschlossen. Für die Ortsteile Ihlpohl und Platjenwerbe wird diese Zusammenarbeit mit Bremen schon seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert.

Auf dem Gelände der alten Kläranlage in Ritterhude wurde ein Pumpwerk mit Speicherbecken gebaut, von dem aus das Ritterhuder Abwasser durch eine 5,8 km lange Druckleitung in das Bremer Kanalnetz in Oslebshausen und von dort weiter zur Kläranlage Bremen-Seehausen gepumpt wird.

Voraussetzung für die Realisierung des neuen Anschlusses war der Abschluss von Abwasserübernahmevereinbarungen zwischen der „Abwasserbeseitigung Ritterhude, Anstalt öffentlichen Rechts" mit der HVE und der Freien Hansestadt Bremen. Ab 2019 überträgt die Gemeinde Ritterhude auch die Abwasserbeseitigungspflicht für Regenwasser auf die AöR.

Damit ist die Abwasserentsorgung von Ritterhude langfristig zu gesichert.

Abwasserbeseitigung

Satzungen zum Herunterladen

Gebühren und Beiträge

Abgabensatzung zum Herunterladen

Formulare

Aktuelles

Gebührensätze

Informationen zu unseren Gebühren
Leistung Gebühr Info
Schmutzwassergebühr 4,66 € / m³
Info
Der Berechnung der Abwassergebühren liegen die gelieferten Frischwassermengen und/oder anderweitig dem Grundstück zugeführtes oder auf dem Grundstück gewonnenes Wasser (Brauchwasser aus Eigenförderung/Brauchwasser aus Regenwasser-Nutzungsanlagen/sonstiges Fremdwasser) zugrunde.

Rechtsgrundlage: Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung Schmutzwasser (Abschnitt IV, §§13-19)
Niederschlagswassergebühr 0,48 € / m² / jährlich
Info
Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter bebauter und befestigter Fläche jährlich
Abwasserbeitrag öffentlicher Kanal i. d. Straße (Schmutzwasser) 2,15 € / m²
Info
Die Berechnung ergibt sich aus der Anzahl der (zulässigen) Vollgeschosse in Verbindung mit der Grundstücksfläche. Die AöR ermittelt den Abwasserbeitrag und zieht die Beitragsschuldner mittels Festsetzungsbescheid zur Zahlung heran.

Rechtsgrundlage: Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung Schmutzwasser (Abschnitt II, §§2-10)
Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse (Schmutzwasser) nach Berechnung
Info
Die Heranziehung zum Ersatz der tatsächlichen Kosten erfolgt durch Bescheid der AöR.

Rechtsgrundlage: Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung Schmutzwasser (Abschnitt III, §§11-12)
Anschlussbeitrag öffentlicher Kanal i. d. Straße einschließlich des Grundstücksanschlusses (Niederschlagswasser) 4,87 € / m²
Info
Jeder volle qm Bemessungsfläche ist eine Berechnungseinheit
Beseitigung des Abwassers aus Sammelgruben 19,80 € / m³
Info
Für die Behandlung und Beseitigung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen oder aus der Sammelgrube wird eine mengenabhängige Benutzungsgebühr erhoben. Die Benutzungsgebühr wird für die Menge berechnet, die bei der Entleerung der Kleinkläranlage oder Sammelgrube gemessen wurde.

Rechtsgrundlage: Gebührensatzung für Sammelgruben und Kleinkläranlagen (§ 2)
Beseitigung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen 36,20 € / m³
Info
Für die Behandlung und Beseitigung des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen oder aus der Sammelgrube wird eine mengenabhängige Benutzungsgebühr erhoben. Die Benutzungsgebühr wird für die Menge berechnet, die bei der Entleerung der Kleinkläranlage oder Sammelgrube gemessen wurde.

Rechtsgrundlage: Gebührensatzung für Sammelgruben und Kleinkläranlagen (§ 2)
Verwaltungsgebühr für die Entwässerungsgenehmigung 60,00 – 600,00 €
Info
Nach der Verwaltungskostensatzung der AöR in Verbindung mit dem Kostentarif 4.1, ist eine Gebühr in Höhe von 60,00 € bis 600,00 € für die Entwässerungsgenehmigung zu zahlen.

Rechtsgrundlage: Verwaltungskostensatzung der AöR
Verwaltungsgebühr für die Abnahme der Abwasseranlage 15,00 – 25,00 € je angef. halbe Arbeitsstunde
Info
Nach der Verwaltungskostensatzung der AÖR in Verbindung mit dem Kostentarif 4.2, beträgt die Gebühr für die Abnahme der Abwasseranlage 15,00 – 25,00 € je angefangene Arbeitsstunde.

Rechtsgrundlage: Verwaltungskostensatzung der AÖR.